In vielen Fällen muss die betroffene Person selbst die Kosten tragen – vor allem, wenn sie finanziell dazu in der Lage ist. Allerdings zögern viele Messies, Hilfe anzunehmen, was die Situation verschlimmert. Familienmitglieder übernehmen manchmal die Kosten, um schnelle Hilfe zu ermöglichen.
In extremen Fällen, besonders bei Selbst- oder Fremdgefährdung, kann das Sozialamt oder Jugendamt einspringen. Voraussetzung:
Allerdings sind die Anträge komplex und werden oft nur teilweise bewilligt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn ein psychiatrisches Gutachten die Entrümpelung als therapeutische Maßnahme einstuft. Das ist selten, aber nicht unmöglich – vor allem bei schweren Depressionen oder Zwangsstörungen.
Vermieter können eine Entrümpelung anordnen und bezahlen, wenn:
Allerdings holen sich Vermieter die Kosten oft über die Kaution oder eine Räumungsklage zurück.
Manche Hausratversicherungen zahlen für Entrümpelungen, wenn:
Ein genauer Blick in die Policen lohnt sich!
Organisationen wie Caritas, Diakonie oder ASB bieten manchmal kostenlose oder günstige Entrümpelungen an – besonders für Senioren oder Menschen in finanziellen Nöten.
In einigen Fällen sammeln Angehörige oder Sozialarbeiter Spenden, um die Entrümpelung zu finanzieren. Plattformen wie GoFundMe oder lokale Hilfsaktionen können eine Lösung sein.
Die Kosten einer Messie-Entrümpelung können von verschiedenen Stellen getragen werden – aber oft ist es ein Kampf gegen Bürokratie. Frühzeitige Beratung durch Sozialarbeiter, Psychologen oder Rechtsexperten ist entscheidend!